Zur Teilnahme am Bundeskongress Compliance Management sind ausschließlich Compliance-Beauftragte aus Unternehmen, Verbänden und Institutionen berechtigt. Vertreter aus Kanzleien, Berater und Dienstleister, die im Compliance-Bereich tätig sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Dienstleister und Berater können jedoch im Rahmen einer Partnerschaft am Bundeskongress teilnehmen. Die Anzahl der Partnerschaften ist limitiert. Wenden Sie sich hierzu gerne an Norman Wittig (norman.wittig@quadriga.eu)
Die Quadriga Media Berlin GmbH behält sich das Recht vor, unberechtigte Personen auch nach Anmeldung zum Kongress auszuschließen.
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